Siegel

Gesetzliche Regelung für Therapiebegleithunde

§39a des Bundesbehindertengesetzes in Österreich

 

Der §39a des Bundesbehindertengesetzes regelt Therapiebegleithunde genauso wie Assistenzhunde. Darüber hinaus gilt eine Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, in der nähere Bestimmungen ausgeführt werden.

§39a Bundesbehindertengesetz (BBG)

Wichtige Hinweise für die Arbeit mit Hunden und KlientInnen

Eine staatliche Zertifizierung gibt Sicherheit, wenn Sie mit Hunden bei KlientInnen oder KundInnen sind. Diese können leicht über Hunde oder Materialien stolpern. Wenn ein Missgeschick passiert, unterscheiden Versicherungen zwischen privaten Besuchen und beruflichen Vorkommnissen. Mit einer guten Ausbildung samt staatlicher Prüfung und einer Versicherung mit einer Summe ab 1,5 Millionen Euro sind Sie gut abgesichert.

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Staatliche Prüfung für Ihr Therapiebegleithundeteam

Wir bieten Ihnen als Vorbereitung unsere interne Prüfung an, diese reicht jedoch nicht für die Zertifizierung. Dafür müssen Sie eine Prüfung bei der staatlich anerkannten Stelle, dem Messerli Institut ablegen. Achten Sie auf die Unterscheidung zwischen Besuchs- und Therapiebegleithund. Es ist ausschließlich die staatliche Zertifizierung ausschlaggebend. Diese bieten wir für HundehalterInnen aus Oberösterreich und Salzburg an.